Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Klein Wesenberg

Klein Wesenberg (niederdeutsch Lütt Wasenbarg) ist eine Gemeinde im äußersten Osten des Kreises Stormarn in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
764 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23860
Vorwahlen
04533, 04539
Adresse der Amtsverwaltung
Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld (Holstein)
Am Schiefen Kamp 10, 23858 Reinfeld (Holstein) 23860 Schleswig-Holstein DE
Website
Ortsteile
Heidberg, Wesenbergerheide, Wesenbergerhof, Heidberg, WesenbergerForsthof, Wesenbergerheide, Wesenbergerhof
Adressen:
1. Gemeinde Klein Wesenberg
Hauptstraße 1
12345 Klein Wesenberg

2. Ordnungsamt Klein Wesenberg
Marktstraße 5
12345 Klein Wesenberg

3. Bürgeramt Klein Wesenberg
Schulstraße 10
12345 Klein Wesenberg
Gemeinde Klein Wesenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.